Gelockerte Coronaschutzregeln und -empfehlungen

Die aktuellen Regeln und Hinweise für den Aufenthalt auf unserem Betriebsgelände und in KLB-Gebäuden.

03.04.2022

Zum 3. April sind die meisten Coronaschutzregeln in Bayern gefallen. Auch in unseren Betriebsgebäuden und auf dem Firmengelände verzichten wir nun auf eine FFP2-Maskenpflicht. Selbstverständlich können Sie weiterhin zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Unter Rücksichtnahme auf unsere Mitarbeiter und alle Personen inkl. Lieferanten, Abholer und Besucher weisen wir Sie jedoch auf die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln hin.

Die Zugangsbeschränkung zu unserem Firmengelände entfällt und der 3G-Nachweis muss nicht mehr an der Zentrale vorgelegt werden.

Bleiben Sie gesund,
Ihre KLB-Geschäftsleitung

Wir bitten Sie, sich trotzdem weiterhin an die gängigen Hygieneregeln zu halten:

  1. Wenn möglich, 1,5 Meter Abstand halten
  2. Niesen oder husten in die Ellenbeuge
  3. Händehygiene beachten
  4. Bei Krankheitssymptomen: Besuche und Termine via Online-Meeting statt in Präsenz vor Ort

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