Allgemeine Geschäftsbedingungen

der KLB Kötztal
Lacke + Beschichtungen GmbH
D-89335 Ichenhausen

Geschäftsführer:
Artur Kehrle, Patrick Kehrle, Dr. Julian Kehrle

HRB 6349 Memmingen
Gerichtsstand: Memmingen
St.-Nr. 9/151/130/50184
Ust.-Id-Nr. DE 170 560 372

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätes­tens mit der Entgegennahme der Ware oder Leis­tung gelten diese Bedingungen als angenommen.
  2. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur dann, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Verkäuferin ihnen nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringt.
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn die KLB Kötztal Lacke + Beschichtungen GmbH diese schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die KLB Kötztal Lacke + Beschichtungen GmbH, auch bei Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags.
  2. Soweit Muster (Nassmuster, Handmuster, Musterflächen) für das jeweilige Produkt, Bauvorhaben oder Angebot geliefert wurden, sind die technischen und optischen Eigenschaften wie Farbe, Textur und Oberfläche für die folgende Produktlieferung vereinbart. Sind Muster und Lieferung identisch, besteht kein Reklamationsgrund.

 

§ 3 Zahlungen,  Zahlungsbedingungen

  1. Der Vertragspartner darf gegen Forderungen der Verkäuferin nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder wenn im Prozess für den Gegenanspruch Entscheidungsreife eingetreten ist.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur bei unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ausgeübt werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  3. Falls der Verkäufer von Umständen Kenntnis erlangt, die es erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Besteller die fälligen Forderungen bei der Verkäuferin nicht ausgleicht und deshalb Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen, ist die KLB Kötztal Lacke + Beschichtungen GmbH berechtigt, Lieferungen nur gegen volle oder teilweise Zahlung Zug um Zug oder Sicherheitsleistung auszuführen. Im Falle der Insolvenz, der Zahlungsunfähigkeit des Bestellers oder des Antrags auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers ist die Verkäuferin berechtigt, von allen noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten.

 

§ 4 Lieferung  und Lieferverzug

  1. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Aufruhr, Krieg und andere durch uns nicht zu vertretende Umstände bei uns oder bei einem unserer Lieferanten berechtigen uns, die Ausführung der Aufträge ganz oder teilweise aufzuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.
  2. Ist ein Lieferzeitpunkt weder vereinbart noch im Angebot vorgesehen, so beträgt die Lieferzeit in der Regel 8 – 14 Arbeitstage.
  3. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  4. Beruht der Verzug der Verkäuferin auf leichter Fahrlässigkeit, so ist ihre Schadensersatzhaftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Hilfsweise wird die Haftung der Verkäuferin aus Verzug im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den typischer­weise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

§ 5 Kontrolle, Rügepflicht

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, Vollständigkeit und Richtigkeit – auch im Fall der Weiterveräußerung – zu prüfen und etwaige Mängel sofort schriftlich zu rügen.

 

§ 6 Ausschluss von Schadensersatz, Haftungsbegrenzung

  1. Beruht die Verpflichtung der Verkäuferin zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, so wird die Schadensersatzhaftung der Verkäuferin, die ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Beruhen die Verpflichtungen der Verkäuferin zu Schadensersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Nebenpflichten, so wird die Schadensersatzhaftung der Verkäuferin, ihrer gesetzlicher Vertreter sowie ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. In allen Fällen der Haftung auf Schadensersatz aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung gleich welcher Rechtsgrundlage – es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz – wird die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz auf den für sie vorhersehbaren Schaden begrenzt. Hilfsweise wird die Schadensersatzhaftung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter sowie ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit ihr bzw. diesen eine leicht fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht zur Last fällt, die ihrer Art und ihrer Folge nach nicht den Vertragszweck ­gefährdet, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  4. Auf Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem jeweils zugrundeliegenden Liefervertrag vor.
  2. Darüber hinaus behält sich die Verkäuferin das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.
  4. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vor­behaltsware ist in allen Fällen unzulässig.
  5. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sons­tigen Verfügungen durch Dritte ist die Verkäuferin unverzüglich unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
  6. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit der Verkäuferin die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an die Verkäuferin ab.
  • Die Verkäuferin ermächtigt ihn widerruflich, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen für ­deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  • Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie bei Scheck- und Wechselprotest erlischt das Recht zur Veräußerung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Vertragspartner verpflichtet, der Verkäuferin über die Vorbehaltsware sowie die Forderungsabtretung unverzüglich unaufgefordert Rechnung zu legen.
  • Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an die Verkäuferin gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.

 

§ 8 Rechtswahl,  Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesam­ten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäuferin und Käufer gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht der Bundesrepublik Deutschland sowie die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der Verkäuferin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

§ 9 Datenübermittlung an die SCHUFA

Die Verkäuferin übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Verkäuferin oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

Stand: Juli 2018

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